Rechtliches · Website und App
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 28. September 2026
Hier kannst du den Vertrag öffentlich einsehen. Der Abschluss erfolgt in der App. Die dort gespeicherte Zustimmung und die akzeptierte Vertragsfassung bleiben deinem Konto zugeordnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Richaard (B2B)
Anbieter: Nikita Erochok, Einzelunternehmer
Sitz: Feierabendweg 23, 44799 Bochum, Deutschland
Produkt: Richaard (Recruiting-Assistent, SaaS)
Stand: 28. September 2026
Version: 2026-09-28 – Organisationen, Kontingente und Vertragsschluss in der App an den Produktionsstand angepasst
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software Richaard (nachfolgend „Dienst“) zwischen
Nikita Erochok, Einzelunternehmer, Feierabendweg 23, 44799 Bochum, Deutschland
(nachfolgend „Anbieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Unternehmen, Recruiter, Personalabteilungen, Freiberufler mit unternehmerischer Tätigkeit). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden mit diesen AGB nicht angeboten. Mit der Annahme dieser AGB bei Vertragsschluss (Ziffer 3.3) bestätigt der Kunde, dass er den Dienst in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. § 305b BGB bleibt unberührt.
1.4 Diese AGB gelten für eine Vielzahl von Verträgen (§ 305 Abs. 1 BGB). Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen vor.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Richaard ist ein assistierendes SaaS-Werkzeug für Recruiting. Der Kunde kann Lebensläufe (u. a. PDF und DOCX) und Stellenausschreibungen (PDF und/oder URL) hochladen. Der Dienst unterstützt bei der strukturierten Auswertung, bei der Ähnlichkeitssuche (hybride Retrieval-Verfahren) und bei einer KI-gestützten Bewertung/Zuordnung (u. a. mittels Modellen von Google Gemini). Die Ausgabe dient der Unterstützung menschlicher Entscheidungen. Der Dienst trifft keine verbindliche Einstellungs- oder Ablehnungsentscheidung.
2.2 Technische Kernmerkmale und Matching-Pipeline (Stand Code, Änderungen vorbehalten):
- Zugang und Organisation: Der Dienst wird je Kunde als Organisation bereitgestellt. Konten entstehen über eine Einladung oder werden vom Anbieter eingerichtet; die Anmeldung erfolgt mit E-Mail-Adresse und Passwort. Mitglieder einer Organisation nutzen Lebensläufe, Stellen, Chats und Matching-Ergebnisse gemeinsam; Administratoren verwalten zusätzlich das Team. Die Mandantentrennung erfolgt je Organisation.
- Hosting/Daten: Google Cloud Run und Cloud Storage (Belgien), PostgreSQL bei Neon (Frankfurt), Google Secret Manager, Gemini über Vertex AI (Region EU), Cloudflare als vorgeschalteter Proxy, Mailgun (EU) für Systemmails. Einzelheiten regelt der AVV (Anlage B).
- Kontingente: Für jede Organisation gelten Obergrenzen für Lebensläufe und gleichzeitig aktive Stellen sowie gegebenenfalls eine Anzahl an Matchings (Credits). Die Werte legt der Anbieter je Organisation fest; sie werden in der App angezeigt. Ein Credit wird verbraucht, wenn ein Ranking neu berechnet wird. Die Wiederholung eines unveränderten Rankings (gleiche Stelle, gleiche Kriterien, gleiche Lebensläufe) und ein fehlgeschlagener Lauf verbrauchen keinen Credit. Stellen sind jeweils 30 Tage aktiv und können danach reaktiviert werden. Für Chat-Anfragen gilt ein tägliches Kontingent je Person.
- Vor einem Ranking erzeugt der Dienst Bewertungskriterien und legt sie dem Nutzer zur Prüfung und Bestätigung vor. Die inhaltliche Prüfung der Kriterien obliegt dem Kunden.
- Ablauf im Code: Vorfilter (dichte Ähnlichkeitssuche und Volltext, Fusion per Reciprocal Rank Fusion, bis zu 100 Lebensläufe) → ab 100 Lebensläufen in der Organisation zusätzlich automatisch HyDE → Rerank derzeit als Beibehaltung der RRF-Reihenfolge → Zusammenführung doppelter Kandidatenprofile → Gemini-Bewertung der bestplatzierten Treffer (derzeit bis zu 30) → Compile (Sortierung nach Score, Ausgabe Top 20 / Top 3, Fit-Kategorie parallel zum Score, Decision Card). Nicht-CVs werden vor dem Ranking entfernt.
- Ausgabe ist eine ScoreCard / Rangliste in der Oberfläche (
present_ranking). Der Dienst speichert und zeigt Scores; er stellt niemanden ein und sagt niemanden automatisch ab. - Recruiting-Modi (Hilfskräfte, Fachkräfte, Führungskräfte) ändern Kriterien- und Fit-Labels, nicht die Rolle des Menschen.
2.3 Der Anbieter schuldet keine permanente Verfügbarkeit, keinen bestimmten Matching-Erfolg und keine bestimmte Trefferquote. Es handelt sich um ein assistives Werkzeug; Qualität und Vollständigkeit der Ausgabe hängen wesentlich von den vom Kunden eingestellten Unterlagen ab.
2.4 Der Anbieter verspricht kein illegales Scraping und keine Umgehung von Zugangs-, Nutzungs- oder Urheberrechtsschranken Dritter. URL-Abrufe von Stellenanzeigen erfolgen nur, soweit der Kunde dazu berechtigt ist und die Zielseite den Abruf gestattet.
2.5 Der Funktionsumfang kann sich in der Testphase und bei kostenpflichtiger Nutzung unterscheiden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss auf der Website/App beschriebene Leistungsbeschreibung sowie etwaige individuelle Auftragsbestätigungen.
3. Vertragsschluss (Online)
3.1 Das Einstellen des Dienstes auf der Website/App ist eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
3.2 Der Zugang erfolgt auf Einladung. Der Anbieter richtet für den Kunden eine Organisation ein und lädt die vom Kunden benannte Kontaktperson (Vertragskontakt) ein oder richtet für sie ein Konto ein.
3.3 Der Vertragskontakt gibt in der App die Unternehmensangaben ein und nimmt diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) an; mit dem Abschluss bestätigt er, für den Kunden handeln zu dürfen. Damit kommt der Nutzungsvertrag zustande; einer gesonderten Auftragsbestätigung bedarf es nicht. Weitere Mitglieder der Organisation bestätigen vor ihrer ersten Nutzung persönlich, die Verträge zu kennen und zu beachten. Vor diesen Annahmen verarbeitet der Dienst keine Lebensläufe oder Stellen des Kunden.
3.4 Der Anbieter kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft oder bei erkennbarer missbräuchlicher Nutzung.
4. Testphase und kostenpflichtige Nutzung
4.1 Der Dienst kann zunächst in einer Testphase genutzt werden. In der Testphase gelten die für die Organisation festgelegten und in der App angezeigten Kontingente (Ziffer 2.2).
4.2 In der Testphase besteht kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeit, Support-Reaktionszeiten, Feature-Freeze oder Datenexport in einem bestimmten Format. Der Anbieter kann die Testphase jederzeit mit angemessener Vorankündigung in Textform beenden oder umstellen.
4.3 Eine kostenpflichtige Nutzung (Abonnement, zusätzliche Credits, höhere Kontingente) wird erst nach einem individuellen Angebot in Textform und ausdrücklicher Bestellung durch den Kunden Vertragsbestandteil. Preise, Zahlungsbedingungen, Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus diesem Angebot.
4.4 Credits gelten, soweit nicht anders vereinbart, für die Testphase bzw. den vereinbarten Abrechnungszeitraum. Eine Auszahlung nicht verbrauchter Credits erfolgt nicht.
4.5 Rechnungen (soweit kostenpflichtig) werden in Textform ausgestellt. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen Inhalte allein verantwortlich. Das gilt insbesondere für Lebensläufe, Profile und Bewerbungsunterlagen von Kandidatinnen und Kandidaten.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass er für die Verarbeitung der Kandidatendaten Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist und eine wirksame Rechtsgrundlage hat (z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO, ggf. Einwilligung, ggf. Art. 9 DSGVO bei besonderen Kategorien). Soweit erforderlich, holt der Kunde Betriebsrats-/Personalratsbeteiligungen ein und informiert Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 13/14 DSGVO.
5.3 Der Kunde darf den Dienst nicht nutzen, um Daten unrechtmäßig zu erheben (insbesondere kein unbefugtes Auslesen fremder Portale, keine Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, kein Verstoß gegen Nutzungsbedingungen Dritter).
5.4 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, nutzt starke Passwörter und aktiviert verfügbare Schutzmaßnahmen. Handlungen über das Konto werden dem Kunden zugerechnet, soweit er sie zu vertreten hat.
5.5 Der Kunde darf den Dienst nicht an Dritte weitervermieten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Eine interne Nutzung durch Mitarbeiter des Kunden ist gestattet, soweit der Kunde sie weisungsgebunden einsetzt. Der Kunde lädt nur Personen in seine Organisation ein, die für ihn tätig sind, und entfernt Mitglieder, deren Zugang enden soll.
5.6 Der Kunde prüft KI-Ausgaben (Scores, Rankings, Fit-Kategorien, Decision Cards, Zusammenfassungen) vor jeder personalbezogenen Entscheidung eigenverantwortlich und mit hinreichender Zeit, Kompetenz und Befugnis, das Ergebnis zu ändern. Ein bloßes Bestätigen der Rangliste ohne eigene Prüfung der Unterlagen genügt nicht. Kandidatinnen und Kandidaten, die der Vorfilter oder die Begrenzung der bewerteten Treffer nicht erfasst hat, dürfen nicht allein deshalb als abgelehnt gelten, ohne dass der Kunde ein nachvollziehbares Prüfverfahren hat. Diskriminierungsverbote (AGG) und interne Auswahlrichtlinien bleiben Sache des Kunden.
5.7 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenen rechtswidrigen Nutzung (insbesondere unzulässige CV-Verarbeitung) entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
6. Pflichten des Anbieters, Verfügbarkeit, kein SLA in der Testphase
6.1 Der Anbieter erbringt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern oder einzustellen, soweit das dem Kunden zumutbar ist.
6.2 Testphase: Es wird kein Service-Level (SLA) zugesichert. Wartung, Störungen und höhere Gewalt können zu Unterbrechungen führen. Der Anbieter bemüht sich um zeitnahe Störungsbeseitigung, ohne feste Reaktionsfrist.
6.3 Kostenpflichtige Nutzung: Ein SLA gilt nur, wenn es im Angebot oder gesondert in Textform vereinbart ist.
6.4 Sicherheitsupdates und notwendige Änderungen (Recht, Sicherheit, Subprozessoren) darf der Anbieter ohne Vorankündigung vornehmen, soweit unverzüglich erforderlich.
7. Künstliche Intelligenz, Matching, Transparenz (KI-VO und DSGVO)
7.1 Richaard ist ein KI-System zur Unterstützung von Recruiting (Bewertungskriterien, Ähnlichkeitssuche, Scoring, Ranking, Chat). Der Anbieter stellt das System bereit; der Kunde setzt es ein. Es gelten die heute anwendbaren Pflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), insbesondere Transparenz nach Art. 50 KI-VO, das Verbot unzulässiger Praktiken (Art. 5, u. a. keine Emotionserkennung am Arbeitsplatz – Richaard führt keine Emotionserkennung durch) sowie angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz der eingesetzten Personen.
7.2 Der Chat und die Ranking-Ausgabe sind KI-gestützt. Der Kunde stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer des Dienstes erkennen, dass sie mit einem KI-System interagieren, und dass Bewerberinnen und Bewerber informiert werden, soweit KI an ihrer Bewertung mitwirkt (Art. 50 KI-VO). Soweit die Oberfläche des Anbieters entsprechende Hinweise enthält, ersetzt das nicht die Informationspflicht des Kunden gegenüber Betroffenen.
7.3 Matching, Scores, Fit-Kategorien und Rankings sind statistische Schätzungen. Die Pipeline filtert die CV-Menge zuerst per Ähnlichkeitssuche (nicht alle CVs der Organisation werden von Gemini bewertet: Vorfilter bis 100 Treffer, davon bewertet Gemini derzeit die bestplatzierten 30) und erzeugt dann eine sortierte Liste. Unvollständige Bewertungen werden als solche gekennzeichnet (scoring_status unklar/unvollständig, Score leer). Ergebnisse können unvollständig, verzerrt oder falsch sein.
7.4 Der Dienst trifft keine Einstellungs-, Ablehnungs- oder sonstigen personalrechtlichen Entscheidungen. Eine Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung (Art. 22 DSGVO) darf der Kunde nicht ausschließlich auf automatisierte Verarbeitung stützen. Der Kunde sorgt für eine inhaltliche menschliche Prüfung: die prüfende Person muss die Bewerbungsunterlagen einsehen können, den Score nachvollziehen oder verwerfen können und darf nicht nur die Rangliste abnicken. Der Vorfilter, die Begrenzung der bewerteten Treffer und die Anzeige der Top 20 sind technische Verdichtung, keine Ablehnungsentscheidung des Anbieters.
7.5 Der Anbieter übernimmt keine Garantie für Eignung einzelner Personen, für Vollständigkeit der PDF-Extraktion oder für die Abwesenheit von Modellfehlern. Gemini wird als allgemeines Modell über Google Cloud Vertex AI mit dem EU-Endpunkt im Auftrag des Kunden zur Vertragserfüllung eingesetzt. Kundendaten werden weder vom Anbieter noch von Google zum Training oder zur Feinabstimmung von Modellen verwendet; Einzelheiten, auch zur vorübergehenden Verarbeitung für Sicherheits- und Missbrauchsprüfungen, regelt der AVV (§ 1 Abs. 4).
8. Datenschutz und Rollenverteilung
8.1 Kontodaten des Kunden und seiner Mitglieder (Konto, Login, Nutzungsmetadaten, Vertragsnachweise einschließlich IP-Adresse und Browserkennung, später Abrechnung): Der Anbieter ist Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Einzelheiten: Datenschutzerklärung.
8.2 Kandidatendaten (hochgeladene CVs, daraus abgeleitete Profile, Scores, Rankings, Stellenbezug): Der Kunde ist Verantwortlicher, der Anbieter ist Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), den der Vertragskontakt bei Vertragsschluss annimmt (Ziffer 3.3).
8.3 Der Kunde darf den Dienst für Kandidatendaten erst nutzen, wenn der AVV wirksam einbezogen ist.
9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
9.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst vertragsgemäß über die bereitgestellte Oberfläche zu nutzen. Der Quellcode, Modelle, Prompts, Designs und Marken von Richaard verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
9.2 Inhalte des Kunden (CVs, Stellen, eigene Texte) verbleiben beim Kunden bzw. den Betroffenen. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragserfüllung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein (Speichern, Verarbeiten, Übermitteln an Subprozessoren, Erzeugen von Einbettungen/Scores).
9.3 Der Anbieter darf aggregierte, nicht personenbeziehbare Nutzungsstatistiken zur Verbesserung des Dienstes verwenden, soweit datenschutzrechtlich zulässig. Ein Training eigener oder fremder Modelle mit Kundeninhalten findet nicht statt; zu Gemini siehe Ziffer 7.5.
9.4 Feedback des Kunden darf der Anbieter frei zur Produktverbesserung nutzen, ohne dass hieraus Vergütungsansprüche entstehen.
10. Sperrung, Missbrauch
10.1 Der Anbieter darf den Zugang vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Pflichtverletzung vorliegen (unzulässige Daten, Sicherheitsrisiko, Zahlungsverzug bei kostenpflichtigen Leistungen, Umgehung von Kontingenten).
10.2 Der Anbieter unterrichtet den Kunden über die Sperre in Textform, soweit rechtlich und technisch möglich und der Zweck der Maßnahme nicht gefährdet wird.
11. Haftung
11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- soweit eine Beschaffenheitsgarantie ausdrücklich übernommen wurde.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
11.5 Eine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB (soweit mietvertragsähnliche SaaS-Regelungen Anwendung finden) wird ausgeschlossen; unberührt bleiben Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
11.6 Der Anbieter haftet nicht für Inhalte des Kunden, für Entscheidungen des Kunden im Recruiting und nicht für Ausfälle von Drittinfrastruktur, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
11.7 Testphase: Soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet Ziffer 11.1, ist die Haftung in der unentgeltlichen Testphase auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Der Vertrag über die Testphase läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden, soweit nicht gesetzliche Mindestfristen entgegenstehen.
12.2 Für die kostenpflichtige Nutzung gelten Laufzeit, Kündigungsfristen und eine etwaige Verlängerung aus dem Angebot (Ziffer 4.3). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.3 Nach Vertragsende sperrt der Anbieter den Zugang der Organisation. Er löscht oder anonymisiert Kontodaten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und gibt Kandidatendaten nach Maßgabe des AVV zurück oder löscht sie, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
12.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsende benötigte Unterlagen zu sichern; Lebensläufe lassen sich einzeln herunterladen. Der Anspruch auf Rückgabe nach dem AVV bleibt unberührt.
13. Änderungen der AGB
13.1 Der Anbieter darf diese AGB ändern, soweit dies wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, technischer Änderungen oder neuer Leistungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
13.2 Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch dürfen beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
13.3 Neue Fassungen legt der Anbieter zusätzlich in der App zur Annahme vor. Bis zur Annahme können das Hochladen von Unterlagen und neue Matchings gesperrt sein.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
14.2 Gerichtsstand: Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Bochum (§ 38 Abs. 1 ZPO). Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Gegenüber anderen Unternehmern, die nicht unter Satz 1 fallen, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln findet nicht statt.
14.4 Erfüllungsort für Leistungen des Anbieters ist Bochum, soweit gesetzlich zulässig.
14.5 Kontakt für Vertragsangelegenheiten: kontakt@richaard.de. Impressum: https://richaard.de/impressum.
Ende der AGB – Fassung 2026-09-28
