EU-KI-Verordnung
Software, die Bewerbungen bewertet, stuft die EU-KI-Verordnung als Hochrisiko-KI ein. Das gilt auch für Richaard.
Grundlage ist Anhang III Nr. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689. Die Pflichten für diese Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027, so festgelegt durch die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744. Dass am Ende ein Mensch entscheidet, ändert an der Einstufung nichts. Es ist eine der Pflichten, kein Ausweg.
Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Beide haben Pflichten, und sie lassen sich nicht auf die andere Seite schieben.
Richaard ist Anbieter
Wer das System entwickelt und in Verkehr bringt (Art. 16)
- Risikomanagement über die gesamte Lebensdauer des Systems (Art. 9)
- Technische Dokumentation und Gebrauchsanweisung für Betreiber (Art. 11, 13)
- Protokollierung, damit sich Bewertungen nachträglich prüfen lassen (Art. 12)
Du bist Betreiber
Wer das System im eigenen Recruiting einsetzt (Art. 26)
- Nutzung nach der Gebrauchsanweisung des Anbieters (Art. 26 Abs. 1)
- Menschliche Aufsicht durch Personen, die dafür geschult sind (Art. 26 Abs. 2, Art. 14)
- Information der Bewerber:innen, dass ein Hochrisiko-System mitwirkt, und der Arbeitnehmervertretung vor dem Einsatz (Art. 26 Abs. 7 und 11)
Schon jetzt gilt Art. 4: Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber für ausreichende KI-Kompetenz der Personen sorgen, die mit dem System arbeiten. Wir liefern die Angaben, die du für deine Datenschutz-Folgenabschätzung brauchst.
Rechtsstand 22. September 2026. Diese Seite erklärt die Verordnung aus Sicht eines Anbieters und ersetzt keine Rechtsberatung.